Spielordnung / Gastspielerordnung

SPIELORDNUNG

Sehr geehrter Tennisspieler, sehr geehrte Tennisspielerin

Sie befinden sich auf dem Privatgelände des 1.TTC Königsbach.

Die Pflege und Instandhaltung einer Tennisanlage kostet viel Geld. Deshalb sind alle Spieler aufgefordert, sorgfältig mit der Anlage (Plätze, Clubhaus, Inventar) umzugehen. Insbesondere ist das Betreten der Plätze ausschließlich nur mit Tennis-Sandplatzschuhen gestattet. Das Betreten gesperrter Plätze ist verboten.
Vor dem Betreten des Platzes ist die Uhrzeit (Spielbeginn) an der Spieluhr
(bei Platz 1) einzustellen. Die Spielzeit beträgt eine Stunde (bei wenig Andrang kann auch länger gespielt werden). Bei einsetzendem Regen sind die Plätze sofort zu verlassen. Die Plätze sind vor dem Verlassen mit den Abziehnetzen abzuziehen.
Das Betreten des Clubhauses und der Terrasse mit Sandplatz-Schuhen ist verboten.
Für eventuell entstehende Schäden bei Nichtbeachtung haftet der Spieler.

Grundsätzlich spielberechtigt sind alle Tennis-Vollmitglieder, Tennis-Schnuppermitglieder und Tennis-Jugendmitglieder des TTC Königsbach.
Für alle anderen Personen (nachfolgend Gastspieler genannt) gilt die
Gastspieler-Ordnung.

GASTSPIELER-ORDNUNG

Gastspieler sind uns jederzeit herzlich willkommen.
Ein Gastspieler darf – jedoch höchstens 3 mal pro Saison – nur gemeinsam mit einem spielberechtigten Tennismitglied des TTC Königsbach auf der Anlage spielen.
Für die Platznutzung wird eine Gästegebühr in Höhe von 7,- € (pro Gastspieler u. Spiel) erhoben. Jeder Gastspieler ist verpflichtet vor Betreten des Platzes die Gästekarte auszufüllen und diese zusammen mit der Gästegebühr in den beigelegten Umschlag zu stecken und in den Mitgliederbriefkasten einzuwerfen. Gastspieler stehen bei geöffnetem Clubhaus die Umkleideräume, Duschen und WC’s zur Verfügung.
Mit dem Ausfüllen der Gästekarte akzeptiert der Gastspieler die Spiel- und Gastspieler-Ordnung.

Gastspieler welche ohne ausgefüllte Gästekarte und ohne vorherige Entrichtung der Platzgebühr auf den Plätzen angetroffen werden, erhalten ein Platzverbot. Wiederholungsfälle bringen wir zu polizeilichen Anzeige.

Der Vorstand